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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86   

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OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1777 (Ls.)
  • MDR 1987, 73
  • NStZ 1987, 175
  • StV 1986, 540
  • StV 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 24.08.1987 - 4 Ws 227/87

    Erstverbüßer-Regelung; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Vollstreckung mehrerer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Anderer Ansicht: OLG Hamm (Beschluß - 4 Ws 22/87 - v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512); die vom OLG Zweibrücken (vorst. zu d) befürwortete Anwendung der Erstverbüßer-Regelung bei Unterbrechung des Vollstreckungszusammenhangs zwischen mehreren selbständigen Freiheitsstrafen wird ferner Ä wenngleich mit anderer Begründung Ä abgelehnt von OStA K. R. Maatz, Hannover, in NStZ 1988 Heft 3 S. 114. Vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 4 Ws 227/87 Ä v. 24.8. 87, in JZ 1987 Nr. 22 S, 1085 = MDR 1988 Heft 3 S. 250 [dieselbe Entscheidung wie vorst. zu a]): Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart hält zwar die Erstverbüßer-Regelung grundsätzlich auch bei unmittelbarer Anschlußvollstreckung für anwendbar; dies gelte jedoch nicht für den Fall, daß der Verurteilte als erste Strafe einen Teil einer Jugendstrafe verbüßt, während der Vollstreckung entweicht, in Freiheit weitere Straftaten verübt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die in unmittelbarem Anschluß an die nach seiner Wiederergreifung weiter vollstreckte Jugendstrafe vollstreckt wird.
  • OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Anderer Ansicht: OLG Hamm (Beschluß - 4 Ws 22/87 - v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512); die vom OLG Zweibrücken (vorst. zu d) befürwortete Anwendung der Erstverbüßer-Regelung bei Unterbrechung des Vollstreckungszusammenhangs zwischen mehreren selbständigen Freiheitsstrafen wird ferner Ä wenngleich mit anderer Begründung Ä abgelehnt von OStA K. R. Maatz, Hannover, in NStZ 1988 Heft 3 S. 114. Vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 4 Ws 227/87 Ä v. 24.8. 87, in JZ 1987 Nr. 22 S, 1085 = MDR 1988 Heft 3 S. 250 [dieselbe Entscheidung wie vorst. zu a]): Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart hält zwar die Erstverbüßer-Regelung grundsätzlich auch bei unmittelbarer Anschlußvollstreckung für anwendbar; dies gelte jedoch nicht für den Fall, daß der Verurteilte als erste Strafe einen Teil einer Jugendstrafe verbüßt, während der Vollstreckung entweicht, in Freiheit weitere Straftaten verübt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die in unmittelbarem Anschluß an die nach seiner Wiederergreifung weiter vollstreckte Jugendstrafe vollstreckt wird.
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/85

    Freiheitsstrafe; Aussetzung; Vollstreckung; Erstverbüßerregelung; Verurteilter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    (c) Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluß vom 26.6.1986 in NStZ 1986, 572 [hier: III (310) 137 a].
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der OLGe Karlsruhe (Justiz 1987, 319), Zweibrücken (NStZ 1987, 175 [hier nachst. zu c]) und Oldenburg (NStZ 1987, 174), daß bei der Beurteilung, ob Erstverbüßung vorliegt, nicht an rechtliche Gesichtspunkte anzuknüpfen ist, sondern an den tatsächlichen Umstand, daß der Verurteilte erstmals dem Eindruck des Freiheitsentzuges ausgesetzt ist (ebenso Maatz, MDR 1985, 797, 800).

    unter III(310)150c-d wiedergegebene Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9. 86, ausführlicher in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 273 = MDR 1987 Heft 1 S. 73 = NStZ 1987 Heft 4 S. 175).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

    Während die herrschende Meinung dies bejaht (Hubrach, a.a.O, Rn. 29 m.w.N.; Fischer, a.a.O., Rn. 27), halten es Teile der Rechtsprechung für geboten, § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch in diesen Fällen anzuwenden, solange der Verurteilte nach der Entlassung keine weiteren Straftaten mehr begangen hat (OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 175; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 57 Rn. 23a).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98

    Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener

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  • OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86

    Erstmalige Verbüßung; Freiheitsstrafe; Auslegung

    Im Anschluß an seinen - vorstehend unter a. abgedruckten Ä Senatsbeschluß vom 26.6.86 vertritt das OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9.86, in MDR 1987 Heft 1 S. 73) die Ansicht, daß "die zeitliche Unterbrechung des Vollzugs mehrerer Freiheitstrafen der Anwendung der Erstverbüßerregelung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der später vollstreckten Strafe« dann nicht entgegenstehe, "wenn der Verurteilte alle Straftaten, wegen deren er zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, vor dem Beginn der ersten Vollstreckung begangen« habe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86   

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https://dejure.org/1986,5315
OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,5315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,5315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,5315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 870
  • StV 1987, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86
    Zum Begriff der besondern Umstände vergleiche BGH, 1973-03-13, 1 StR 51/73, VRS 44, 419; Vergleiche BGH, 1975-07-03, 4 StR 255/75, VRS 50, 340.
  • BGH, 03.07.1975 - 4 StR 255/75

    Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 Ws 396/86
    Zum Begriff der besondern Umstände vergleiche BGH, 1973-03-13, 1 StR 51/73, VRS 44, 419; Vergleiche BGH, 1975-07-03, 4 StR 255/75, VRS 50, 340.
  • OLG Koblenz, 12.02.1991 - 1 Ws 51/91

    Halbstrafenaussetzung; Aktivitäten einer Strafverfolgungsbehörde; Verstrickung in

    Dabei sind besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung nicht nur solche Milderungsgründe, die wegen ihres besonderen Gewichts "Ausnahmecharakter" haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (OLG München, NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23 ; a.A. noch OLG Düsseldorf, StV 1987, 353).

    Dabei können Tatsachen, die einzeln für sich nur durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung besonderer Umstände zuerkannt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - 1 Ws 531/90; vgl. auch StV 1989, 540, 541; OLG München, a.a.0.; OLG Düsseldorf, StV 1989, 23, 24; Böhm, Anm. zu OLG Düsseldorf, StV 1987, 353, 354; Dreher-Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 57 Rdn. 9 f m.w.N.).

    Der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung als Ausformung des Gedankens der Generalprävention (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdn. 6, 6 a) steht vorliegend einer Halbstrafenaussetzung nicht entgegen (zur Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen im Rahmen des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. OLG München NStZ 1987, 74 ; OLG Düsseldorf StV 1987, 353 mit Anmerkung von Böhm, a.a.O., 355 ff, der es für eher unwahrscheinlich hält, daß bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfolgenden Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts um ein Sechstel der Strafzeit (gegen über der Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB ) Bedenken aus generalpräventiver Sicht aufkommen könnten).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    § 57 Abs. 2 Versagung 1; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1989 - 3 Ws 28-29/89 - NStE Nr. 49 zu § 57 StGB) und zum Ausdruck gebracht, dass ein hoher Unrechts- und Schuldgehalt sowie gravierende Umstände einer Tat bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Abwägung dazu führen können, dass keine besonderen Umstände vorliegen (Beschluss vom 12. Januar 1994 - StB 25/93 - BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 2; s. ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - Ws 564/91 - StV 1994, 252; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 1 Ws 111-112/99 - NStZ 1999, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1986 - 1 Ws 396/86 - StV 1987, 353 m. krit. Anm. Böhm; OLG Frankfurt a. M.; Beschluss vom 27. Mai 1999 - 3 Ws 477/99 - NStZ-RR 1999, 340; OLG München, Beschluss vom 5. September 1986 - 1 Ws 494/86 - NStZ 1987, 74 zur alten und neuen Fassung des § 57 Abs. 2 StGB).
  • OLG Celle, 13.06.1986 - 3 Ws 291/86
    Zur Neufassung des § 57 Abs. 2 Nr. 2 (bzw. des § 56 Abs. 2 ) StGB durch das 23. StrÄndG vgl. auch OLG Düsseldorf (Beschluß - 1 Ws 396/86 Ä v. 26.5.86, in GoltdArch 1986, 510 = JMBl NRW 1986 Nr. 20 S. 240 = MDR 1986 Heft 10 s. 870, sowie Beschluß Ä 1 Ws 395/86 Ä v. 25.6.86, in JMBl NRW 1986 Nr. 21 S. 250): Der Senat kommt in beiden Entscheidungen zu dem Ergebnis, daß die Neufassung keine Veranlassung gebe, von der bisherigen BGH-Rechtspr. zum Vorliegen "besonderer Umstände« abzuweichen, weil die Neufassung gerade auf dieser Rechtspr. beruhe.
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